1,386 Ergebnisse für: personenstand

  • Thumbnail
    https://www.sz.ch/behoerden/regierung-parlament-gerichte/regierung/mitglieder/reichmuth-othmar.html/220

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.sz.ch/behoerden/regierung-parlament-gerichte/regierung/mitglieder/reichmuth-othmar.html/72-416-375-226-223-220

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.sz.ch/behoerden/regierung-parlament-gerichte/regierung/mitglieder/michael-staehli.html/72-416-375-226-223-217

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://rp-kassel.hessen.de/%C3%BCber-uns/beh%C3%B6rdeninformationen/alfred-schneider

    Herr Schneider wurde am 20. Juli 1911 in Berlin geboren. Nach dem Jurastudium war er zunächst Assessor beim Amtsgericht Kassel und dann Justitiar bei der AOK Kassel. Nach Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft wurde er 1953 als Regierungsrat beim…

  • Thumbnail
    http://www.theux.be/Loisirs-de/tourismus/theux-ort-der-geschichte

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.sz.ch/behoerden/regierung-parlament-gerichte/regierung/mitglieder/steimen-petra.html/72-416-375-226-223-219

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

  • Thumbnail
    https://rp-kassel.hessen.de/%C3%BCber-uns/beh%C3%B6rdeninformationen/heinz-fr%C3%B6bel

    Herr Fröbel wurde am 22. Dezember 1921 in Sommerfeld (Niederlausitz) geboren. Nach Abitur, Kriegsdienst und amerikanischer Kriegsgefangenschaft studierte er Volkswirtschaft an der Universität Marburg. 1952 wurde er persönlicher Referent des…

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=173

    (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=170

    (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe



Ähnliche Suchbegriffe