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Straßenverkehrsgesetz332 Ergebnisse für: straßenverkehrsgesetzes
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Fahrerlaubnisverordnung (FeV) :: verkehrsportal.de
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php
Verordnung über die Zulassung von Personen zum StraÃenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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§ 3 StVG Entziehung der Fahrerlaubnis Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=3
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung auch wenn sie nach
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§ 3 EmoG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 BKatV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 37 EG-FGV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__37.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 36 FeV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__36.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVG/2.html
(1) 1 Wer auf öffentlichen StraÃen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). 2 Die...
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§ 71 FeV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__71.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb+13.10.2017&a=315c
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
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§ 6 StVG Ausführungsvorschriften Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=6
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über 1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über a) Ausnahmen