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Wertpapierhandelsgesetz325 Ergebnisse für: wertpapierhandelsgesetzes
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§ 80 WpHG Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=80
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss die organisatorischen Pflichten nach § 25a Absatz 1 und § 25e des Kreditwesengesetzes einhalten. Darüber hinaus muss es 1. angemessene Vorkehrungen treffen, um die Kontinuität und
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§ 79 WpHG Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=79
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematischer Internalisierer tätig sind, haben dies der Bundesanstalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bundesanstalt übermittelt diese Information an die Europäische Wertpapier- und
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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§ 115 WpHG Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=115
(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 begibt, hat für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahrs einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen und diesen unverzüglich,
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§ 115 WpHG Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=115
(1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 begibt, hat für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahrs einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen und diesen unverzüglich,
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BaFin - Bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 33, § 38 und § 39 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/geschaeft.do?cmd=zeigeGeschaeft&id=18716
Keine Beschreibung vorhanden.
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BaFin - Bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 33, § 38 und § 39 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/aktiengesellschaft.do?cmd=zeigeAktiengesellschaft&id=40024190
Keine Beschreibung vorhanden.
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BaFin - Bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 33, § 38 und § 39 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/aktiengesellschaft.do?cmd=zeigeAktiengesellschaft&id=40001588
Keine Beschreibung vorhanden.
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BaFin - Bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 33, § 38 und § 39 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/aktiengesellschaft.do?cmd=zeigeAktiengesellschaft&id=40001467
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WpHGMaAnzV WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung+(WpHGMaAnzV)&f=1
WpHGMaAnzV WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung