252 Ergebnisse für: 120a
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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/gvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 146 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an...
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Art. 139 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html
Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses...
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6. Imke Folkerts Preis - Burg Halle
https://web.archive.org/web/20130501005516/http://www.burg-halle.de/hochschule/information/wettbewerbe-und-stipendien/wettbewerb
Visionäres Denken und Gestalten. Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle bietet ihren Studierenden eine von Tradition, Moderne und zeitgenössischem Diskurs geprägte Kunst- und Designausbildung. Die Hochschule fördert visionäres Denken und Gestalten…
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6. Imke Folkerts Preis - Burg Halle
https://web.archive.org/web/20130501005516/http://www.burg-halle.de/hochschule/information/wettbewerbe-und-stipendien/wettbewerb/a/6-imke-folkerts-preis.html
Visionäres Denken und Gestalten. Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle bietet ihren Studierenden eine von Tradition, Moderne und zeitgenössischem Diskurs geprägte Kunst- und Designausbildung. Die Hochschule fördert visionäres Denken und Gestalten…
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Art. 126 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/126.html
Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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Category:Cultural heritage monuments in Berlin-Siemensstadt – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Cultural_heritage_monuments_in_Berlin-Siemensstadt?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 146 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an...
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Artikel 87 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gg&a=87
(1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des Artikels 89 die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. Durch
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Artikel 87 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=87
(1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des Artikels 89 die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. Durch