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§§ 102, 105 StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=102,105
§§ 102, 105 StPO Strafprozeßordnung
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§ 13 PStG Prüfung der Ehevoraussetzungen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg&a=13
(1) Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet ist, hat zu prüfen, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Reichen die nach § 12 Abs. 2 vorgelegten Urkunden nicht aus, so haben die Eheschließenden weitere
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§ 81 UrhG Schutz des Veranstalters - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/81.html
1 Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1...
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§ 357 ZPO Parteiöffentlichkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/357.html
(1) Den Parteien ist gestattet, der Beweisaufnahme beizuwohnen. (2) 1 Wird die Beweisaufnahme einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht...
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§ 28 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/28.html
(1) 1 Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter oder als Kommanditist in das Geschäft eines Einzelkaufmanns ein, so haftet die Gesellschaft, auch...
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§ 550 BGB Form des Mietvertrags - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/550.html
1 Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. 2 Die Kündigung ist jedoch...
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§ 805 ZPO Klage auf vorzugsweise Befriedigung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=805
(1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der
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§§ 94, 98 StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=94,98
§§ 94, 98 StPO Strafprozeßordnung
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§§ 182, 183 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=182,183
§§ 182, 183 AktG Aktiengesetz
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BayNatSchG: Art. 52 Verfahren zur Inschutznahme - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-52
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