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§ 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html
(1) 1 Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. 2 Dabei ist...
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§ 55 SGB XI Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_XI&a=55
(1) Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird durch Gesetz festgesetzt. Für Personen, bei denen § 28 Abs. 2 Anwendung findet, beträgt der Beitragssatz die
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Pressespiegel - ERF - Der Sender für ein ganzes Leben. Gute Nachrichten in Radio, Fernsehen, Internet.
https://web.archive.org/web/20101031011725/http://www.erf.de/6067-Pressespiegel.html
ERF.de ist das christliche Internetportal mit Predigten, christlichen Reisen, Freizeiten und Reiseangebote, Christlichen Veranstaltungen, Gemeindeatlas, Tageslosung, Andachten, Wort zum Tag und vielem mehr.
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ZDB-Katalog - Detailnachweis: Scripta botanica Belgica...
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%220779-2387%22&key=cql
ZDB Zeitschriftendatenbank
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§ 276b SGB VI Gleitzone Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_6&a=276b
(1) Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2012 in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches versicherungspflichtig waren, die
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§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=8
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7, 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5
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§ 44 SGB IX Stufenweise Wiedereingliederung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=44
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in
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§ 27 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=27
(1) Der zur Abgabe Verpflichtete hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 ergebenden Beträge zu melden. Für die Meldung ist ein
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§ 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BX&a=27
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb von
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§ 242a SGB V Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=242a
(1) Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die für die Zuweisungen