1,854 Ergebnisse für: Gesetzbuchs
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Artikel 246a EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=246a
§ 1 Informationspflichten (1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder
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§ 99 WpHG Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=99
Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
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Artikel 234 EGBGB Viertes Buch. Familienrecht Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=234
§ 1 Grundsatz Das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt für alle familienrechtlichen Verhältnisse, die am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 2 Verlöbnis
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Strecker, Otto Die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Rechte an Gr
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22208206%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 297 FamFG Sterilisation Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=297
(1) Das Gericht hat den Betroffenen vor der Genehmigung einer Einwilligung des Betreuers in eine Sterilisation (§ 1905 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu
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§ 1 BauGB Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=1
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender
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§ 354a HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=354a
(1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein
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§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=277
(1) Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. Eine Behörde oder ein Verein erhält als Verfahrenspfleger keinen
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§ 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers Gesetz über das Verfahren in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=277
(1) Der Verfahrenspfleger erhält Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Vorschuss kann nicht verlangt werden. Eine Behörde oder ein Verein erhält als Verfahrenspfleger keinen
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Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Reinhard Bork - Google Books
http://books.google.de/books?id=EGMbCn53TNQC&pg=PA327&dq=irrtum+t%C3%A4uschung+%C3%BCber&hl=de&sa=X&ei=DpyYUpv_MomAtAbssoGQCg&ve
"Der Verfasser legt erkennbar Wert auf eine klare Zuordnung der Sachprobleme zu den einzelnen Voraussetzungen der Norm. Der Leser wird hieraus Gewinn ziehen für die Strukturierung seiner eigenen Argumentation am konkreten Fall. Trotzdem gerät die…