11,129 Ergebnisse für: anzuwenden
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§ 264a HGB Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB+29.05.2009&a=264a
(1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter 1. eine
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§ 56g StGB Straferlaà - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/56g.html
(1) 1 Widerruft das Gericht die Strafaussetzung nicht, so erläÃt es die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit. 2 § 56f Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden. (2) 1...
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://dejure.org/gesetze/VermAnlG/1.html
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 1 InvStG Anwendungsbereich Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=1
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Investmentfonds und deren Anleger. (2) Investmentfonds sind Investmentvermögen nach § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs. Als Investmentfonds im Sinne dieses Gesetzes gelten auch 1. Organismen für
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§ 19 InvStG Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen Investmentsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=19
(1) Für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes entsprechend anzuwenden. § 20 Absatz 4a des
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§ 1 StBerG Anwendungsbereich Steuerberatungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StBerG&a=1
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Hilfeleistung 1. in Angelegenheiten, die durch Bundesrecht, Recht der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geregelte Steuern und
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Sicherheit und Verbrechen: Angst wächst im Dunkeln (neues-deutschland.de)
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1078406.sicherheit-und-verbrechen-angst-waechst-im-dunkeln.html
Das Phänomen ist bekannt: Die Angst ist größer, wenn man die Gefahr nicht abschätzen kann. Dass dies auch auf Vorurteile der Öffentlichkeit anzuwenden ist, zeigt eine Studie dänischer Wissenschaftler.
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VermAnlG&a=1
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 6 KrGlasKennzG Ausnahmen Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=6
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Erzeugnisse, die 1. ausgeführt (§ 2 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden oder hierfür bestimmt sind, 2. unter zollamtlicher
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§ 1 KrGlasKennzG Anwendungsbereich Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=1
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind anzuwenden auf Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken; ausgenommen sind Würfel, Steinchen,