160 Ergebnisse für: befähigungsnachweise
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Die Entwicklung der Flugsicherung in Deutschland: Teil I: Die Flugsicherung ... - Frank W. Fischer - Google Books
https://books.google.de/books?id=RR41CgAAQBAJ&pg=PA175&dq=ZZ-Verfahren#v=onepage
Dies ist Teil I der Dokumentation über den Verkehrsdienst „FLUGSICHERUNG“ als tragender Teil des zivilen Flugverkehrssystems Deutschlands im Rückblick über seine Entwicklung in der Zeit von 1919 bis 1945. Dieser Rückblick in seine Entwicklungsgeschichte in…
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Art. 53 AEUV (ex-Artikel 47 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEUV/53.html
(1) Um die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten zu erleichtern, erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäà dem ordentlichen...
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Maler und Tapezierer - WKO.at
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/maler-tapezierer/start.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Wasserstände
https://web.archive.org/web/20100217144250/http://www.bsh.de/aktdat/wvd/elbepegel.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Erlasse | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=3137&val=3137&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
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Sicherheitszeugnis - GSHW e.V. - Dachverband der dt. Traditionsschiffe
http://www.gshw.de/sicherheitszeugnis.html
Sicherheitszeugnis
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Art. 47 EG (ex-Art. 57) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EG/47.html
(1) Um die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten zu erleichtern, erläÃt der Rat nach dem Verfahren des Artikels 251 Richtlinien für die...
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§ 5 TMG Allgemeine Informationspflichten Telemediengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TMG&a=5
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten 1. den Namen und die Anschrift,
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§ 44 PatAnwAPO Zulassung zur Eignungsprüfung Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatAnwAPO&a=44
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist an den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts zu richten. (2) Dem Antrag sind beizufügen 1. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 2. die Diplome,
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Pressemitteilung
http://wayback.archive.org/web/20110105182405/http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Presse/Pressearchiv/Pressemitteilungen2007/36-2007.js
BSH, Pressemitteilungen, Presseinformation