56 Ergebnisse für: betäubungsmittelrechtlicher
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§ 13 SGB V Kostenerstattung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=13
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. (2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen.
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Pressemitteilung Nr. 26/2016 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=26
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
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Artikel 4 BGebGEG (aufgehoben) Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+3154&a=4
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Warum Hanf? - Über die ökologischen und ökonomischen Möglichkeiten des Rohstoffs Hanf | Deutscher Hanfverband
http://hanfverband.de/themen/warum_hanf.php
Dieser Text bietet Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Pflanze Hanf. Den größten Teil nimmt dabei der Rohstoff Hanf in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ein. Nur kurz werden die Anwendungen Cannabis in der Medizin und von…