211 Ergebnisse für: jstg

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=81d

    (1) In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung liegt ein die Belange der Versicherten gefährdender Mißstand auch vor, wenn keine angemessene Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=6a

    (1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, 2. die Pensionszusage

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=32a

    (1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2019 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4

    (1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=4

    (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist,

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    http://www.buzer.de/gesetz/5803/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Stromsteuergesetz, Synopse der einzelnen Fassungen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=bewg&a=Anlage+22

    Ein- und Zweifamilienhäuser 70 Jahre Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser 70 Jahre Wohnungseigentum 70 Jahre Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke Gemischt genutzte

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=20

    (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=170

    (1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn 1. eine Steuererklärung oder

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18

    (1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum



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