217 Ergebnisse für: rehabilitationsträger
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§§ 1, 5 WVO Werkstättenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WVO&a=1,5
§§ 1, 5 WVO Werkstättenverordnung
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§ 5 SGB IX Leistungsgruppen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=5
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, 4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
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Artikel 5 UntBeschG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Einführung Unterstützter
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2008%2BI%2B2959&a=5
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940), wird wie
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§ 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=8
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das
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SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX+2001&f=1
SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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RIS - Bundesbehindertengesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 29.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008713
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2010&a=38a
(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstützte
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NAKOS - Finanzierung
https://www.nakos.de/ueber-nakos/finanzierung/
Die NAKOS mit Sitz in Berlin ist die bundesweite Informations- und Vermittlungsstelle im Feld der Selbsthilfe in Deutschland
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§ 167 SGB IX Prävention Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=167
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können,