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Straßenverkehrsrechtliche268 Ergebnisse für: straßenverkehrsrechtlicher
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§ 48b FeV Evaluation Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=48b
Die für Zwecke der Evaluation erhobenen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter sind spätestens am 31. Dezember 2015 zu löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht
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Anlage 3 FeV (zu § 6 Absatz 6 ) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+3
Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt A. Fahrerlaubnisse und
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§ 9 FZV Besondere Kennzeichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=9
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer
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Anlage 13 FeV (zu § 40 ) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=Anlage+13
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten 1. mit drei Punkten folgende Straftaten, soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden
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§ 11 FeV Eignung Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=11
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5
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Bundesrat - Suche - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2012/0301-0400/0371-12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage 10a FZV (zu § 17 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fzv&a=Anlage+10a
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Fassungen § 23 StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
http://www.buzer.de/gesetz/2423/al34152.htm
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von § 23 StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Anlage 3 FZV (zu § 8 Absatz 1 Satz 6 ) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170049.htm
1. Unterscheidungszeichen Bund BD Dienstfahrzeuge des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidialamtes, der Bundesregie- rung, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung und des Bundesverfassungsgerichts (Zulassungsbehörde Berlin;
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Anlage 7 FeV (zu § 16 Absatz 2 , § 17 Absatz 2 und 3 ) Fahrerlaubnisprüfung Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev&a=Anlage+7
1. Theoretische Prüfung 1.1 Prüfungsstoff Gegenstand der Prüfung sind Kenntnisse in den Sachgebieten des Anhangs II Abschnitt A Nummer 2 bis 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006