129 Ergebnisse für: vertrauensstelle
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Der ehrenamtliche Vorstand | Amnesty International
http://www.amnesty.de/der-ehrenamtliche-vorstand?destination=suche?words%3DVorstand%26form_id%3Dai_search_form_block
Der Vorstand der deutschen Sektion von Amnesty International stellt sich vor.
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Wo findet man die Qualitätsberichte der Krankenhäuser? - Gemeinsamer Bundesausschuss
https://web.archive.org/web/20160810171556/https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/qualitaetssicherung/qualitaetsbericht/suche/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Vapiano soll Arbeitszeitkonten manipuliert haben - manager magazin
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/vapiano-soll-arbeitszeitkonten-manipuliert-haben-a-1042168.html
In der Gastronomie wird bekanntlich hart und lange gearbeitet. Gerade jetzt zur Sommerzeit, wo deutlich mehr Gäste abends vor und in den Restaurants und Gaststätten verweilen, kommen für die Beschäftigten viele Arbeitsstunden zusammen. Nicht selten...
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Anne Leppin | filmportal.de
https://www.filmportal.de/e5f5a477e3b44fd08c4ac6379a19edb1
filmportal.de - die führende Plattform für umfassende und zuverlässige Informationen zu allen deutschen Kinofilmen - von den Anfängen bis heute. filmportal.de - a leading platform for comprehensive, certified and reliable information on all German cinama…
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Deutschland 2013 | Amnesty International
http://www.amnesty.de/jahresbericht/2013/deutschland?destination=node/2904#folterundanderemisshandlungen
Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende…
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Rechtsgrundlagen | Ärztekammer Schleswig-Holstein
https://www.aeksh.de/aerzte/recht/rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die rechtlichen Bestimmungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
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Deutsche Biographie - Genest, Werner
https://www.deutsche-biographie.de/gnd13805794X.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
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§ 299 SGB V Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=299
(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, zugelassenen Krankenhäuser und übrigen Leistungserbringer gemäß § 135a Absatz 2 sowie die nach Satz 2 festgelegten Empfänger der Daten sind befugt