909 Ergebnisse für: zwangsmaßnahmen
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Deutscher Bundestag - Schranken für die Zwangsbehandlung gesucht
https://web.archive.org/web/20180205213954/https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-pa-recht-selbstbestimmungsrec
Öffentliche Anhörung des Rechtsausschuss zum Selbstbestimmungsrecht von Betreuten am 26. April 2017
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1.9 Kirchengerichtsgesetz (KiGG.EKD) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/15021#s1.900030
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 331 FamFG Einstweilige Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=331
Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme anordnen oder genehmigen, wenn 1. dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung oder Anordnung einer
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§ 313 FamFG Örtliche Zuständigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=313
(1) Ausschließlich zuständig für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 bis 3 ist in dieser Rangfolge 1. das Gericht, bei dem ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers eingeleitet oder das Betreuungsverfahren anhängig ist;
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Interview: "Eine Fixierung ist immer ein Scheitern" - Panorama - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/panorama/interview-am-morgen-eine-fixierung-ist-immer-das-scheitern-einer-behandlung-1.3845447
Dürfen Ärzte psychisch kranke Menschen ohne richterlichen Beschluss fixieren? Darüber verhandelt das Bundesverfassungsgericht.
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§ 1901a BGB Patientenverfügung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1901a.html
(1) 1 Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der...
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§§ 1896 bis 1908i BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1896-1908i
§§ 1896 bis 1908i BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 317 FamFG Verfahrenspfleger Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=317
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen
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§ 317 FamFG Verfahrenspfleger Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=317
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen
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OLG München, Beschluss v. 21.04.2015 – 5 VAs 19/15 - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-17750?hl=true
Keine Beschreibung vorhanden.