189 Ergebnisse für: 1hat
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§ 536 BGB a.F. Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/536.html
(1) 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Ãberlassung an den Mieter einen Fehler, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäÃen Gebrauch aufhebt, oder entsteht...
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§§ 3a bis 3d SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=3a-3d
§§ 3a bis 3d SeeAufgG Seeaufgabengesetz
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§ 1 GewSchG Gerichtliche MaÃnahmen zum Schutz vor Gewalt und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GewSchG/1.html
(1) 1 Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der...
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§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UStG/3.html
(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten...
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§ 40 BDSG Aufsichtsbehörden der Länder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BDSG/40.html
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden überwachen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bei den nichtöffentlichen Stellen die Anwendung...
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§ 9 AUG Umfang der Vorprüfung Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=9
(1) Der Vorstand des Amtsgerichts oder der im Rahmen der Verteilung der Justizverwaltungsgeschäfte bestimmte Richter prüft 1. in Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), ob nach dem deutschen Recht die
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§ 356a StPO Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=356a
Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es insoweit auf Antrag das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass
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§ 132 StPO Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=132
(1) Hat der Beschuldigte, der einer Straftat dringend verdächtig ist, im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt, liegen aber die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht vor, so kann, um die Durchführung des
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§§ 434, 439, 440 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=434,439,440
§§ 434, 439, 440 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 1076 bis 1078 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=1076%E2%80%931078
§§ 1076 bis 1078 ZPO Zivilprozessordnung