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§ 20 FFG Ständige Förderkommissionen Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=20
Folgende ständige Förderkommissionen werden eingerichtet 1. die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung, 2. die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung und 3. die Kommission für
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§ 15 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZVG&a=15
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks wird von dem Vollstreckungsgericht auf Antrag angeordnet.
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§ 61 SGG Sozialgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=61
(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des
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§ 1 BRHG Stellung Bundesrechnungshofgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=brhg&a=1
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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§ 134 BGB Gesetzliches Verbot Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=134
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
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Beschäftigtenschutzgesetz - Bundesrecht - (Individual-)Arbeitsrecht, Arbeitsschutz . HASH(0xa2f6568).
http://www.rechtliches.de/info_BSchG.html
Informationen zum Beschäftigtenschutzgesetz
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§ 1 KonzVgV Gegenstand und Anwendungsbereich Konzessionsvergabeverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KonzVgV&a=1
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.
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§ 5 HeilprG Heilpraktikergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HeilprG&a=5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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ZRFG Zonenrandförderungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6859/index.htm
ZRFG Zonenrandförderungsgesetz