229 Ergebnisse für: 119a
-
§ 127 StPO Vorläufige Festnahme Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
-
Grammophon His Masters Voice - Grammophon und Schellackplatten Portal 78rpm
http://grammophon-platten.de/page.php?240
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Tanzorchester Dol Dauber - Grammophon und Schellackplatten Portal 78rpm
http://grammophon-platten.de/page.php?292
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Schellackplatten Label - Homocord - Grammophon und Schellackplatten Portal 78rpm
https://grammophon-platten.de/page.php?100
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/fullscreen/PPNArchivHSTChronik0027/348/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Stammtafeln und Wappen derjenigen Familien deren Angehörige die Bürgermeiste oder Ratswürde der Stadt bekleidet haben. Zweiter Teil. (5) - Digitales Portal - Mecklenburg-Vorpommern
http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/fullscreen/PPNArchivHSTChronik0027/116/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ALG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/alg
Keine Beschreibung vorhanden.
-
StVollzG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
http://woerterbuchnetz.de/DWB/call_wbgui_py_from_form?sigle=DWB&mode=Volltextsuche&hitlist=&patternlist=&lemid=GS00943#XGS00943
Wörterbuch, Suche in mehr als 20 Wörterbüchern gleichzeitig, Bedeutung, Etymologie, Worterklärung
-
Fassung § 265 StPO a.F. bis 25.07.2015 (geändert durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332)
https://www.buzer.de/gesetz/5815/al48527-0.htm
Text § 265 StPO a.F. in der Fassung vom 25.07.2015 (geändert durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332)