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Type N (Wien, 1925-1962) – Stadtverkehr-Austria-Wiki
https://xover.mud.at/~tramway/stvkr-a-wiki/index.php/Type_N_(Wien,_1925-1962)#Technische_Daten%7Cwiki.stadtverkehr.at
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Virtuelles Heimatmuseum Ittenbach
https://web.archive.org/web/20160228115009/http://www.bergregion.de/ittenbach/historie/uebersicht.php?serie=Der%20ehemalige%20Burghof
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Wirklichkeit, die zu schwer ist - taz.de
http://www.taz.de/!5255913/
Die da oben Verschwörungstheorien helfen, die komplexe Realität zu verstehen. Das zeigt auch ein Blick auf die Reaktionen im Netz nach den Anschlägen von Paris
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SkyTrip.de - Die Astronomie-Seiten von Mario Weigand - Mondkrater Alphonsus
http://www.skytrip.de/alphonsus.htm
Webseite über Astronomie, Astrofotografie und Planetenfotografie mit umfangreicher Fotogalerie
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§ 12 SGB VI Ausschluss von Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=12
(1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die 1. wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Schädigung im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts oder wegen eines Einsatzunfalls, der Ansprüche
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der „Gorch Fock“ verstößt nicht gegen das Grundgesetz
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20141006_2bvr156812
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Helmut Coing - Lebensbericht eines Rechtsgelehrten | L.I.S.A. WISSENSCHAFTSPORTAL GERDA HENKEL STIFTUNG
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/videos_watch.php?nav_id=4842
Helmut Coing war mehr als ein weltweit bekannter Rechtswissenschaftler, sein Wirken ging weit über die Wissenschaft hinaus. Er war lange vor Internet und Sozialen Medien das, was man heute einen globalen Networker nennen würde. Neben zahlreichen Funktionen…
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§ 8c WSG Wehrdienstzuschlag Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8c
(1) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, erhalten einen Zuschlag. (2) Der Wehrdienstzuschlag beträgt für jeden Tag des freiwilligen Wehrdienstes 1. ab dem ersten Dienstmonat 16,50 Euro, 2. ab dem
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Noboru Mizushima - Google Scholar Citations
https://scholar.google.de/citations?user=Cb3b6ckAAAAJ&hl=de
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