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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigg_2001&a=8

    (1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat ein qualifiziertes Zertifikat unverzüglich zu sperren, wenn ein Signaturschlüssel-Inhaber oder sein Vertreter es verlangt, das Zertifikat auf Grund falscher Angaben zu § 7 ausgestellt wurde, der

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    https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=1303835-7&key=zdb

    ZDB Zeitschriftendatenbank

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    http://www.swiss-ski.ch/leistungssport/ski-alpin/athleten-betreuer.html

    Der Schweizerische Skiverband «Swiss-Ski» ist die Dachorganisation des Schweizer Schneesports. Unter seinem Dach sind die elf Sportarten Ski Alpin, Langlauf, Nordische Kombination, Skispringen, Biathlon, Snowboard, Skicross, Freeski, Moguls, Aerials und…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=14

    (1) Die Angaben nach § 7 Abs. 1 des Signaturgesetzes in einem qualifizierten Zertifikat müssen eindeutig sein. (2) Ein qualifiziertes Attribut-Zertifikat nach § 7 Abs. 2 des Signaturgesetzes muss außer einer eindeutigen Referenz auf

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=18-20

    §§ 18 bis 20 HwO Handwerksordnung

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    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:%C5%A0koda_Popular?uselang=de

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=117

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Gewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreibt oder 2. entgegen § 51 oder § 51d die Ausbildungsbezeichnung "Meister/Meisterin" führt.

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    http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=119848082

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7a

    (1) Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=10

    (1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Sicherheitsmaßnahmen zur Einhaltung dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1, 3 und 4 sowie die ausgestellten qualifizierten Zertifikate nach Maßgabe des Satzes 2 so zu



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