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§ 4 AbLaV Vergütung abschaltbarer Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=4
(1) Anbieter, die sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, erhalten eine Vergütung. (2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich
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§§ 2, 3, 4 AbgG Abgeordnetengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbgG&a=2,3,4
§§ 2, 3, 4 AbgG Abgeordnetengesetz
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§ 92 BRAO Bildung des Anwaltsgerichts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BRAO/92.html
(1) 1 Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer wird ein Anwaltsgericht errichtet. 2 Es hat seinen Sitz an demselben Ort wie die Rechtsanwaltskammer. (2) 1 Bei...
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§ 7 GewStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__7.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 208 SGB IX Zusatzurlaub Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=208
(1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf
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AVBayFwG: § 13 Entschädigung der Kreisbrandräte, der Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister - Bürgerservice
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFwG-13
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 181 SGB IX Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=181
Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach
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Oberlandesgericht Karlsruhe - Staatsanwaltschaftliche Einstellungsbescheide im Klageerzwingungsverfahren Sant'Anna di Stazzema hinsichtlich des einzigen noch verbliebenen Beschuldigten aufgehoben
http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Staatsanwaltschaftliche+Einstellungsbescheide+im+Klageerzwingungsverfahren+Sant_Anna+di+Staz
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 41 VwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=41
(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden. (2) Ein schriftlicher
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§§ 65 bis 68 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=65-68
§§ 65 bis 68 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz