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Homepage DD1US / Sounds from Scientific, Meteorological and Commercial Satellites
http://www.dd1us.de/spacesounds%204c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 GwG Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=12
(1) Die Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1 bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die
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Ostdeutsche Städte schrumpfen stärker aus als bisher bekannt - WELT
https://www.welt.de/wirtschaft/article138060719/Das-Maerchen-von-bluehenden-ostdeutschen-Staedten.html
Viele ostdeutsche Städte sind laut einer Studie weniger stark gewachsen, als es die offizielle Statistik glauben macht. In 19 Fällen steht statt einem Bevölkerungswachstum sogar ein Verlust.
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Wie es ihr gefällt - taz.de
http://www.taz.de/pt/2005/03/12/a0125.nf/text.ges,1
Findet Sarah Kuttner etwas gut, dann richtig. In Ihrer Viva-Show feiert sie ihre ganz persönlichen Favoriten – und lädt jetzt auch noch alle zur eigenen Revue „Kuttner on Ice“
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§ 43 GwG Meldepflicht von Verpflichteten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=43
(1) Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass 1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der
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§ 9 GwG Gruppenweite Einhaltung von Pflichten Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=9
(1) Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, haben eine Risikoanalyse für alle gruppenangehörigen Unternehmen, Zweigstellen und Zweigniederlassungen, die geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, durchzuführen. Auf
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Einfach verkalkuliert - taz.de
http://www.taz.de/pt/2005/03/12/a0289.nf/text.ges,1
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 GwG Identifizierung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GwG&a=11
(1) Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung
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§ 11 GwG Identifizierung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=11
(1) Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung