551 Ergebnisse für: ermittlungsmaßnahmen
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Einstellung der Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung gegen den Geschäftsführer der Firmen „The Radio Group GmbH“ und „Antenne Kaiserslautern GmbH“ aus Kaiserslautern mangels hinreichenden Tatverdachts
https://stakl.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/detail/News/einstellung-der-ermittlungen-wegen-insolvenzverschleppun
Keine Beschreibung vorhanden.
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Die Überwachung von Telekommuni | Max-Planck-Gesellschaft
https://www.mpg.de/408947/forschungsSchwerpunkt
Der Zugriff auf die Telekommunikations-Verkehrsdaten ist eine Ermittlungsmaßnahme, die erst seit einigen Jahren vermehrt zum Einsatz kommt. Sie ergänzt nicht nur das „klassische“ Abhören, sondern entwickelt sich immer mehr zu einer eigenständigen…
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§ 111 StPO Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/111.html
(1) 1 Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daà eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a , auch in...
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§ 163f StPO Längerfristige Observation - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/163f.html
(1) 1 Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist, so darf eine planmäÃig...
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§ 163f StPO Längerfristige Observation - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/163f.html
(1) 1 Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist, so darf eine planmäÃig...
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§ 100d StPO Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stpo&a=100d
(1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden, ist die Maßnahme
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§ 98 StPO Verfahren bei der Beschlagnahme Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=98
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den
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