200 Ergebnisse für: 233a
-
§ 253 StGB Erpressung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=253
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich
-
BMFSFJ - Bekämpfung des Menschenhandels auf nationaler Ebene
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/bekaempfung-des-menschenhandels-auf-nationaler-ebene/80604
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen) 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, 3. eines Landesverrats oder einer...
-
Kant: Briefwechsel, Brief 233, Von Christian Gottfried Schütz.
https://korpora.zim.uni-duisburg-essen.de/kant/briefe/233.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen) 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, 3. eines Landesverrats oder einer...
-
§ 34 BZRG Länge der Frist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=34
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt 1. drei Jahre bei a) Verurteilungen zu aa) Geldstrafe und bb) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn
-
§ 265c StGB Sportwettbetrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=265c
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des
-
§ 100g StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Fachjournalistik Geschichte — FB04 - Geschichts- und Kulturwissenschaften
http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb04/institute/geschichte/fachjournalistik
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 46 BZRG Länge der Tilgungsfrist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=46
(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, b) zu Freiheitsstrafe