30 Ergebnisse für: 2besteht
-
BayJG: Art. 28 Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-28?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Keine Beschreibung vorhanden.
-
RHG: Art. 8 Kollegialprinzip - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRHG-8
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 107 BetrVG Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=107
(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die
-
§ 1228 BGB Befriedigung durch Pfandverkauf - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1228.html
(1) Die Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfande erfolgt durch Verkauf. (2) 1 Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung...
-
§ 148 StPO Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/148.html
(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuà befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) 1 Ist...
-
§ 113 BBG Aufbewahrungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BBG/113.html
(1) 1 Personalakten sind nach ihrem Abschluss von der personalaktenführenden Behörde fünf Jahre aufzubewahren. 2 Personalakten sind abgeschlossen, 1. wenn...
-
§ 101a UrhG Anspruch auf Vorlage und Besichtigung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/101a.html
(1) 1 Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem...
-
§§ 110a bis 110c StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=110a-110c
§§ 110a bis 110c StPO Strafprozeßordnung
-
§ 180 SGB IX Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=180
(1) Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder
-
§ 46 FZV Zuständigkeiten Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=46
(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen