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§ 9 ProdSG Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/9.html
(1) Die Befugnis erteilende Behörde erteilt Konformitätsbewertungsstellen auf Antrag die Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen. Sie ist zuständig für die Einrichtung und Durchführung