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§ 25 ProdSG Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/25.html
(1) Die Marktüberwachungsbehörden haben eine wirksame Marktüberwachung auf der Grundlage eines Überwachungskonzepts zu gewährleisten. Das Überwachungskonzept soll insbesondere umfassen 1. die Erhebung und Auswertung von