1 Ergebnisse für: a201463

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184i

    (1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe



Ähnliche Suchbegriffe