2 Ergebnisse für: arbeitnehmers_
-
Pflichtverletzung bei der Bewerbung | D.A.S. Rechtsportal | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/pflichtverletzung-bewerbung.aspx
Pflichtverletzung bei der Bewerbung? Erfahren Sie, was Arbeitgber und auch Sie beachten müssen, obwohl kein Vertrag zwischen Ihnen besteht.
-
Urlaub • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urlaub.html
Lexikon Online ᐅUrlaub: Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.