154 Ergebnisse für: bewilligungszeitraum
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§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum Sozialgesetzbuch (SGB)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=44
(1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 und
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§ 25 WoGG Bewilligungszeitraum Wohngeldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WoGG&a=25
(1) Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Ist zu erwarten, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten erheblich ändern, soll der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt
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§ 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BII&a=41
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. (2) Berechnungen
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§ 25 WoGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__25.html
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BAföG-Förderungshöchstdauer: Wie lange gibt's BAföG? | myStipendium
http://www.mystipendium.de/bafoeg/foerderungshoechstdauer-bafoeg
Die BAföG-Förderung muss nicht mit der Regelstudienzeit enden. Wir zeigen Dir, wann die BAföG-Förderungshöchstdauer verlängert werden kann.
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§§ 41 bis 46b SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXII&a=41-46b
§§ 41 bis 46b SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
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§ 44 SGB 12 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__44.html
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"gilt als2 - Google-Suche
https://www.google.de/search?q=%22gilt+als2&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=2CLaVbrZO6L6ywOV3YSwAw#q=site:de.wikipedia.org+%22gil
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 41 SGB 2 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 36 BAföG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__36.html
Keine Beschreibung vorhanden.