23 Ergebnisse für: landesregelungen
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Vorschriften zum Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes
http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/vorschriften_zum_nebentaetigkeitsrecht
Die Internetplattform für den öffentlichen Dienst.
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-057.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Geschichte | Edith-Stein-Schulstiftung
http://www.edith-stein-schulstiftung.de/de/schulen/geschichte/
Keine Beschreibung vorhanden.
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NABU - Naturschutzbund Deutschland
https://www.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?show=579
Der NABU setzt sich seit 120 Jahren für die Rettung unser Natur ein. Hier finden Sie Informationen zu allen wichtigen Natur- und Umweltthemen.
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Hendricks: Neues Düngerecht ist Fortschritt für die Umwelt | Pressemitteilung | BMU
http://www.bmub.bund.de/pressemitteilung/hendricks-neues-duengerecht-ist-fortschritt-fuer-die-umwelt/
Der Bundesrat hat am 31. März der Novelle der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugestimmt. Die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben müssen nun zügig von der Bundesregierung bestätigt werden.
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Lehrerausbildung: Bund und Länder streiten über mehr Mobilität - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/schulspiegel/lehrerausbildung-bund-und-laender-streiten-ueber-mehr-mobilitaet-a-867727.html
Staatsexamen in Bayern, Master in Berlin: Die Lehrerausbildung ist ein Potpourri aus Regeln und Modulen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Jetzt kündigten die Kultusminister "uneingeschränkte Mobilität" für künftige Pädagogen an - aber…
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Umwelt / Land Berlin
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/
Informationsangebot der Senatsverwaltung in Berlin zum Thema Umwelt
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Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten
http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/ratgeber_nebentaetigkeitsrecht_2010_k_2
Die Internetplattform für den öffentlichen Dienst.
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VG München, Urteil vom 07.03.2013 - M 12 K 12.5497 - openJur
https://openjur.de/u/623370.html
I. Der Bescheid vom 11. Oktober 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstrec ...