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BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77 - Klage eines Geldanlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen in eine Kommanditgesellschaft gegen den Anlageberater; Verletzung der vertraglichen Beratungspflicht und Verschulden bei Vertragsverhandlungen als Haftungsgrundlagen; Vorliegen eines Beratungsvertrags bei Vermittlung von Kapitalanlagen; Eigene Haftung des Vertreters für ein Verschulden bei Vertragschluss durch Inanspruchnahme besonderen Vertrauens; Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospekte für Publikumsgesellschaften; Sorgfaltspflicht des Anbieters von Kapitalanlagen und Pflicht zur Erteilung sorgfältiger und wahrheitsgemäßer Auskünfte; Vertrauensschadenersatz und Berechnung des Schadens nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung bei eingetretenen Steuerersparnissen
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1979-03-22/VII-ZR-259_77
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