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§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStDV&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
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§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kraftstdv&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
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§ 17 BNotO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__17.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10 KraftStG 2002 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=10
(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und
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GvKostG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags wegen unterbliebener Zahlung eines Auslagenvorschusses
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040408_2bvr074303
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kostenordnung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/KostO
Das KostO: aufgehoben durch Gesetz vom 23.07.2013 ( BGBl. I S. 2586 ) m.W.v. 01.08.2013
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GKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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FamGKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/famgkg/
Keine Beschreibung vorhanden.