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Gericht bestätigt Urteil: Störerhaftung für offene WLAN-Hotspots gilt für Altfälle
http://www.wz.de/home/multimedia/stoererhaftung-fuer-offene-wlan-hotspots-gilt-fuer-altfaelle-1.2641631
München (dpa) - Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.