86 Ergebnisse für: versicherungsmathematische
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BaFin - Daten und Dokumente - Vorbereitung auf Solvency II: Versicherungsmathematische Funktion
https://web.archive.org/web/20160706151454/https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Berichte/vorbereitung_solvency_II_07_versicherungsmathematische_funktion_va.html
Vorbereitung auf die Versicherungsmathematische Funktion
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DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DeckRV&f=1
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
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§ 31 VAG Versicherungsmathematische Funktion - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VAG/31.html
(1) 1 Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion verfügen. 2 Die Aufgabe dieser Funktion ist es, in Bezug auf...
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§ 4 DeckRV Höchstzillmersätze und versicherungsmathematische Berechnungsmethode
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DeckRV&a=4
(1) Im Wege der Zillmerung werden die Forderungen auf Ersatz der geleisteten, einmaligen Abschlusskosten einzelvertraglich bis zur Höhe des Zillmersatzes ab Versicherungsbeginn aus den höchstmöglichen Prämienteilen gedeckt, die nach
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KK-AltRückV - Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
https://www.gesetze-im-internet.de/kk-altr_ckv/BJNR139600011.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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DeckRV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 341f HGB Deckungsrückstellung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341f
(1) Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes
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BMF v. 28.03.2007 - IV B 2 - S 2175/07/0002 (konsolidierte Fassung) - NWB Datenbank
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/426288/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 5 DeckRV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 RechVersV Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechVersV&a=15
(1) Im Unterposten noch nicht fällige Ansprüche sind von den Lebensversicherungsunternehmen und von den Pensions- und Sterbekassen, die die Deckungsrückstellung zillmern, die noch nicht fälligen Ansprüche der