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Viehausstellung12 Ergebnisse für: viehausstellungen
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§ 3 ViehVerkV Viehausstellungen, Viehmärkte Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=3
(1) Orte, an denen Viehausstellungen oder Viehmärkte abgehalten oder eingerichtet werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen 1. Sie müssen so eingefriedet sein, dass die zugeführten Tiere nur durch überwachbare Ein- und
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§ 5 ViehVerkV Auftrieb Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=5
Auf Viehausstellungen, Viehmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen Tiere, für die eine Kennzeichnung nach dieser Verordnung oder nach unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der
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§ 4 ViehVerkV Anzeige, Beschränkung und Verbot Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=4
(1) Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich anzuzeigen. (2) Die
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§ 6 ViehVerkV Amtstierärztliche Untersuchung Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=6
(1) Die Tiere sind beim Auftrieb auf Viehmärkte amtstierärztlich zu untersuchen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Soweit es aus Gründen der
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ViehVerkV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehverkv_2007/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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ViehVerkV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 7 ViehVerkV Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=7
Der Abtrieb des Viehs von einem Schlachtviehmarkt oder einer Schlachtstätte bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden 1. für fehlgeleitete oder tragende Tiere, soweit sichergestellt ist,
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§§ 12 bis 14 ViehVerkV Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=12-14
§§ 12 bis 14 ViehVerkV Viehverkehrsverordnung
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§§ 17, 18 ViehVerkV Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=17,18
§§ 17, 18 ViehVerkV Viehverkehrsverordnung
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ViehVerkV - Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
https://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/BJNR127400007.html
Keine Beschreibung vorhanden.