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Zuwiderhandeln1,408 Ergebnisse für: zuwiderhandelt
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§ 33 AVBEltV Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung Verordnung über Allgemeine Bedingungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AVBEltV+1979&a=33
(1) Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Kunde dieser Verordnung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von
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§ 120 OWiG Verbotene Ausübung der Prostitution Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=120
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
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§ 33 ProstSchG Bußgeldvorschriften Prostituiertenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProstSchG&a=33
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 3 Absatz 1 eine dort genannte Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 1, 2 oder 3 zuwiderhandelt
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§ 19 StromGVV Unterbrechung der Versorgung Stromgrundversorgungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StromGVV&a=19
(1) Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung
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§ 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184f
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
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§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=120
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt, 2. eine Information entgegen § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. eine Mitteilung
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§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=120
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt, 2. eine Information entgegen § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. eine Mitteilung
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§ 103 WHG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__103.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 39 BJagdG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__39.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 26 ChemG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__26.html
Keine Beschreibung vorhanden.