4,656 Ergebnisse für: ausschreiben
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Art. 54 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/54.html
(1) 1 Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. 2 Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und...
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Art. 97 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/97.html
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. (2) 1 Die hauptamtlich und planmäÃig endgültig angestellten Richter können wider ihren...
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§ 1 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/1.html
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daà das Unternehmen...
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Art. 3 AEUV - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/3.html
(1) Die Union hat ausschlieÃliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: a) Zollunion, b) Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts...
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§ 27 BGB Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/27.html
(1) Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. (2) 1 Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des...
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§ 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung,...
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§ 4 UrhG Sammelwerke und Datenbankwerke - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/4.html
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige...
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Joachim Friedrich, Brandenburg, Kurfürst - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/person/gnd/117677256
Keine Beschreibung vorhanden.
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Friedrich Wilhelm I., Sachsen-Weimar-Altenburg, Herzog - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/person/gnd/102030081
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 UrhG Allgemeines - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html
(1) Der Urheber hat das ausschlieÃliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaÃt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§...