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Kaffeesteuergesetzes19 Ergebnisse für: kaffeesteuergesetz
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KaffeeStG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 KaffeeStG Versandhandel Kaffeesteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3471/a48283.htm
(1) Versandhandel betreibt, wer Kaffee aus einem anderen Mitgliedstaat an nichtgewerbliche Endverwender im Steuergebiet liefert und den Versand der Ware an den Erwerber selbst durchführt oder durch andere durchführen läßt
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§ 18 KaffeeStG Versandhandel Kaffeesteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8883/a162362.htm
(1) Versandhandel betreibt, wer Kaffee aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, an Privatpersonen im Steuergebiet liefert und den Versand der Ware an den Erwerber selbst durchführt oder durch andere
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Bundesministerium der Finanzen: Kaffeesteuer
https://web.archive.org/web/20120318231836/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4094/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/K/00
Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur.Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate...
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§ 2 KaffeeStG Steuertarif Kaffeesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KaffeeStG&a=2
(1) Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Mischungen von Röstkaffee und löslichem Kaffee unterliegen der Steuer nach Satz 1 entsprechend den in
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Bundesministerium der Finanzen: Kaffeesteuer
https://web.archive.org/web/20120318231836/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4094/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/K/005__Kaffeesteuer.html
Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur.Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate...
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§ 2 KaffeeStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 5 5. VStÄndG Änderung des Kaffeesteuergesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung von
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+2221&a=5
Das Kaffeesteuergesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1919) wird wie folgt geändert 1. § 4 Nummer 9 Buchstabe a und b wird wie folgt gefasst „a) beim Eingang aus Drittländern der Ort, an dem sich der Kaffee bei seiner
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Artikel 5 5. VStÄndG Änderung des Kaffeesteuergesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung von
//www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+2221&a=5
Das Kaffeesteuergesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1919) wird wie folgt geändert 1. § 4 Nummer 9 Buchstabe a und b wird wie folgt gefasst „a) beim Eingang aus Drittländern der Ort, an dem sich der Kaffee bei seiner
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Suche Titel: '612-15-'
http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=612-15-
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