112 Ergebnisse für: erlassende
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§ 44 BVwVfG Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/44.html
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht...
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Geschichte
https://web.archive.org/web/20080930123424/http://www.gemeindedfg.de/geschich.htm
Wir sind eine evangelische Kirchengemeinde in Essen. Unser Gemeindegebiet bezieht sich auf die Bezirke Dellwig-Frintrop-Gerschede. Wir wuerden uns ueber Ihren Besuch auf unserer Website sehr freuen.
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Schleswig-Holsteinische Ritterschaft
http://www.sh-ritterschaft.de/?id=ft-texte&text=5
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 87a AO Elektronische Kommunikation Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=87a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den
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DRW: Insinuation (Index Wortartikel)
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?term=Insinuation&index=lemmata
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 19 BörsG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__19.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BERICHT mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity - A6-0338/2008
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A6-2008-0338+0+DOC+XML+V0//DE
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GKG/52.html
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich...
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§ 3a BVwVfG Elektronische Kommunikation - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/3a.html
(1) Die Ãbermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) 1 Eine durch Rechtsvorschrift...
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Artikel 3a EGKuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde Gesetz für
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2408&a=3a
Nach § 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), das zuletzt durch Artikel 59 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,