1,653 Ergebnisse für: rechtswidrigen

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    http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html

    (1) 1 Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten...

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    http://www.heise.de/newsticker/Geplante-Kinderporno-Sperre-koennte-andere-Sperrverfuegungen-erleichtern--/meldung/137868

    Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten könnten künftig leichter zu erwirken sein, weil die Provider zwangsweise bald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

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    http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er...

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    https://dejure.org/gesetze/stgb/263.html

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er...

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    https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er...

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    https://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er...

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    http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§...

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    https://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html

    (1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BX&a=44

    (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=227

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



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